Hannover/Bad Homburg 31.5.2016

IG BCE und GKV fordern gestuften Einstieg in EEG-Ausgleichsregelung

Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten beraten am Dienstagabend (31. Mai 2016) über den Fortgang der Energiewende. Im Fokus steht dabei die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Dazu erklären der Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie (GKV) und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE):

Energieintensive Unternehmen der Kunststoff verarbeitenden Industrie, darunter viele kleine und mittlere Unternehmen, müssen in Zukunft die volle EEG-Umlage zahlen, sobald ihre Stromkosten weniger als 17 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen.

Grundsätzlich halten wir es für richtig, dass nur Unternehmen mit einem entsprechend hohen Stromkostenanteil unter die sogenannte „besondere Ausgleichsregelung“ fallen und Anspruch auf eine ermäßigte EEG-Umlage erhalten. Aber wer in Strom sparende Maschinen investiert hat oder effizientere Verfahren einsetzt, darf für seine Anstrengungen nicht bestraft werden. Das EEG darf keinen Anreiz bieten, unnötig Strom zu verbrauchen, um diese harte 17-Prozent-Schwelle zu überschreiten.

Die Unternehmen brauchen stattdessen einen gestuften Einstieg zwischen dem früheren Grenzwert von 14 Prozent und dem heutigen von 17 Prozent.

Das muss auch für Unternehmen gelten, die schon frühzeitig in Effizienz investierten.

Die Unternehmen der Kunststoff verarbeitenden Industrie stehen im internationalen Wettbewerb. Wenn sie mit der vollen EEG-Umlage belastet werden, drohen Standortverlagerungen in das Ausland oder Schließungen und Arbeitsplatzverluste in Deutschland

Deswegen sollte für alle Unternehmen, die zu Wirtschaftszweigen der sogenannten Liste 1 zum EEG stehen, bei einer Stromkostenintensität zwischen 14 und 17 Prozent die EEG-Umlage auf 20 Prozent reduziert werden.

GKV und IG BCE fordern:

Die EEG-Novelle muss sicherstellen, dass industrielle Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Wer Energie einspart, der darf nicht bestraft werden.

Es muss eine Stufenregelung zum Einstieg in die „besondere Ausgleichsregelung“ geschaffen werden.

Der GKV ist die Spitzenorganisation der deutschen Kunststoff verarbeitenden Industrie. Als Dachverband bündelt und vertritt er die gemeinsamen Interessen seiner Trägerverbände und agiert dabei als Sprachrohr gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Die Kunststoff verarbeitende Industrie ist mit einem Jahresumsatz von 72,5 Mrd. € und 319.264 Beschäftigten in 2.997 Betrieben einer der bedeutendsten Wirtschaftszweige in Deutschland.

Die vorwiegend mittelständisch geprägte Branche zeichnet sich durch hohe Innovationskraft und eine vielfältige Produktpalette aus. Kunststoffe werden zu Verpackungen, Baubedarfsartikeln, technischen Teilen, Halbzeugen, Konsumwaren und vielen anderen Produkten verarbeitet.

Pressekontakt

Ansprechpartner:
Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V.
Tel.: +49 (0)30 3971 2230
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