Information für ausbildende Unternehmen

Neue Ausbildungsordnung

Seit dem 01. August 2012 ist eine neue Ausbildungsordnung für die Ausbildung zum/zur Verfahrensmechaniker/in in Kraft.
Die neue Ordnung bringt für alle Ausbildungen, die mit dem Ausbildungsjahr 2012/2013 beginnen, wichtige Änderungen mit sich.

Das wohl augenfälligste Merkmal ist, dass die bisherigen sechs Schwerpunkte durch inhaltlich modernisierte Fachrichtungen Formteile, Halbzeuge, Mehrschichtkautschukteile, Bauteile, Faserverbundtechnologie und Kunststofffenster ersetzt werden. Komplett neu eingeführt wurde die Fachrichtung Compound- und Masterbatchherstellung. Hier wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass dieser Bereich in der Kunststoffverarbeitung immer mehr an Bedeutung gewinnt.

Alle weiteren Änderungen haben wir für Sie in unserer Information „Neuordnung der Ausbildung zum Verfahrensmechaniker“ übersichtlich zusammengefasst.

Fachkräftemangel

Insgesamt 349 Berufe werden in Deutschland ausgebildet, der/die Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik ist lediglich einer davon. In Zeiten immer geringer werdender Schulabgängerzahlen ist es daher umso wichtiger, effektive Wege zu finden sich gegen Konkurrenzberufe durchzusetzen und einen passenden Auszubildenden für das eigene Unternehmen zu gewinnen.

Nur so kann dem drohenden Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.

Welche Wege es gibt, einen passenden Auszubildenden für das eigenen Unternehmen, erfahren Sie unter Ihr Azubi von morgen

Informationsmaterialien

Nutzen Sie unsere Informationsmaterialien, um auf Jugendliche auf eine Ausbildung zum/zur Verfahrensmechaniker/in in Ihrem Unternehmen aufmerksam zu machen.