Voraussetzungen

Um Kunststoff- und Kautschuktechnologen/innen ausbilden zu dürfen, muss Ihr Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Betriebliche Eignung

Zunächst wird die, für Ihr Unternehmen zuständige Industrie- und Handelskammer prüfen, ob Ihr Unternehmen als Ausbildungsstätte geeignet ist. Das heißt, ob Ihr Unternehmen die in der Ausbildungsordnung beschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Betriebspraxis vermitteln kann. Dies muss durch Art und Umfang z. B. der Produktion, des Sortiments oder der Dienstleistung gewährleistet sein. Darüber hinaus muss auch die erforderliche Grundausstattung z. B. an Werkzeugen, Maschinen, Apparaten, Geräten, Bürotechnik etc. vorhanden sein.

Sollte es Ihrem Unternehmen nicht möglich sein, alle Ausbildungsinhalte zu vermitteln, können dennoch gemeinsam mit der zuständigen IHK oft individuelle Lösungen gefunden werden. So können zum Beispiel einige Ausbildungsinhalte in andere Unternehmen ausgelagert werden (Verbundausbildung).

Ausbildereignung

In einem zweiten Schritt benötigt Ihr Unternehmen einen geeigneten Ausbilder, der über die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse verfügt (i.d.R. entsprechender Berufsabschluss oder einschlägiges Hochschulstudium mit entsprechender Berufspraxis). Zudem benötigt dieser eine so genannte Ausbildereignungsprüfung, welche die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweist. So wird sichergestellt, dass der Ausbilder den hohen Anforderungen, die an eine Ausbildung gestellt werden, gerecht wird.

Die Ausbildereignungsprüfung wird vor einer IHK abgelegt. In Vorbereitung dazu bieten die IHKs - neben anderen Bildungsträgern - entsprechende Vorbereitungslehrgänge an verschiedenen Standorten an.

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